Rechtliche Grundlagen

Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 02.03.2004 (AZ 1BVR 784/03) folgendes entschieden:
„Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.“

Energiebehandlungen (z.B. Reiki Behandlungen, Fern Reiki) sind keine Therapie und werden außerhalb der Heilkunde angeboten. Meine Behandlungen ersetzen keine Medikamente, keinen Arzt oder Heilpraktiker. Mit einer Energiebehandlung können starke Energien fließen, daher wird eine physische, psychische Belastbarkeit und Eigenverantwortung des Kunden vorausgesetzt.